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REHASPORT IM GESUNDHEITS & FITNESSCLUB VITA-FIT

Was ist Rehasport bzw. Rehabilitationssport?

Unter Rehabilitationssport versteht man alle Maßnahmen, die zur Nachsorge im Anschluss der Leistung medizinischer Rehabilitation gehören und primär durch Ärzte verordnet und Krankenkassen getragen werden. Rehabilitationssport ist eine speziell entwickelte Leistung für Behinderte, von einer Behinderung bedrohte Menschen oder nach §2 SGB IX:a wie folgt definiert: „Reha-Sport kommt für jene in Frage, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen wird und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.“ Reha

Rückengesundheit – Ihr großer Wunsch, vom Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse bezahlt

Rehasport auf Verordnung des Arztes – Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!

Wer kann daran teilnehmen?

Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen (für chronisch kranke Menschen oder für Menschen, die auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden). Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt. Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen / physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg. Die Erfahrung zeigt, dass durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist.

An wen muss ich mich wenden?

Bewilligung durch die Kostenträger Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger, i.d.R. von Ihrer ges. Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.

Welche Kosten entstehen für mich?

Mitgliedschaft im Verein / Grundversorgung Die Grundversorgung / Basiskurs ist beitragsfrei und bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft. Der Verein übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Wie beginnt der Rehasport?

Start des Rehaprogramms Vor dem Training erfolgt eine Anamnese und ein individueller Check, bei dem alle wichtigen Informationen und Daten für Ihr Training aufgenommen werden. Danach trainieren Sie in Kurs- und Gruppenterminen in Begleitung Ihres Trainers. Der Einstieg in die einzelnen Kurse ist jederzeit möglich. Gerade nach einer Rehamaßnahme oder krankengymnastischen Behandlung stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.

Was will ich erreichen?

Ziel des Rehaprogramms Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden

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