Die Rehakurse nach § 44 SGB IV können von Ihrem Arzt verordnet werden und werden von der Krankenkasse bezahlt, sie sind für Sie komplett kostenlos. Haben Sie diese Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt erhalten, können Sie sich den Antrag auf Rehasport von Ihrem Kostenträger (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung etc.) genehmigen lassen.
Wollen Sie über das verordnete Bewegungsprogramm hinaus noch mehr für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden tun, können Sie gerne zusätzliche Angebote unseres Studios in Anspruch nehmen, unsere Gesundheitsberater stehen Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.